Honorar:

Die Honorare des Anwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Dieses gilt nach heutiger Auffassung strikt nur für gerichtliche Angelegenheiten. Dabei ist eine Unterschreitung des gesetzlichen Honorars nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Vermeidung schwerwiegender Nachteile ausdrücklich untersagt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung.